Wichtiges zu Ihrer Verordnung
Bitte beachten Sie, dass vom Arzt ausgestellte Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen nach spätestens 28 Tagen angefangen werden müssen. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaften verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage. Wird die Verordnung nicht rechtzeitig begonnen, läuft die Verordnung ab.
Sollte Ihre Verordnung bereits abgelaufen sein, können Sie beim Arzt das Ausstellungsdatum ändern lassen. Damit die Änderung gültig ist, muss sie vom Arzt mit dem Praxisstempel, dem Datum der Änderung und der Arztunterschrift bestätigt werden. Andernfalls kann auch eine neue Verordnung beim Arzt angefragt werden, um Fehler bei der Änderung des Rezepts zu vermeiden.
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Hinweis: Die Praxis befindet sich im ersten Stockwerk ohne Fahrstuhl.
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 08:00 - 18:45 |
| Dienstag | 08:00 - 19:00 |
| Mittwoch | 08:00 - 13:00 |
| Donnerstag | 08:00 - 20:00 |
| Freitag | 08:00 - 17:30 |
21335 Lüneburg 