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Wichtiges zu Ihrer Verordnung

Bit­te be­ach­ten Sie, dass vom Arzt aus­ge­stell­te Ver­ord­nun­gen der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­sen nach spä­tes­tens 28 Ta­gen an­ge­fan­gen wer­den müs­sen. Bei Ver­ord­nun­gen der Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten ver­kürzt sich die­se Frist auf 14 Tage. Wird die Ver­ord­nung nicht recht­zei­tig be­gon­nen, läuft die Ver­ord­nung ab.

Soll­te Ihre Ver­ord­nung be­reits ab­ge­lau­fen sein, kön­nen Sie beim Arzt das Aus­stel­lungs­da­tum än­dern las­sen. Da­mit die Än­de­rung gül­tig ist, muss sie vom Arzt mit dem Pra­xis­stem­pel, dem Da­tum der Än­de­rung und der Arzt­un­ter­schrift be­stä­tigt wer­den. An­dern­falls kann auch eine neue Ver­ord­nung beim Arzt an­ge­fragt wer­den, um Feh­ler bei der Än­de­rung des Re­zepts zu ver­mei­den.

Termin vereinbaren

Hin­weis: Die Pra­xis be­fin­det sich im ers­ten Stock­werk ohne Fahr­stuhl.

WochentagÖffnungszeiten
Montag08:00 - 18:15
Dienstag08:00 - 18:15
Mittwoch08:00 - 16:30
Donnerstag08:00 - 19:00
Freitag08:00 - 17:30
Schröderstraße 5A
21335 Lüneburg öffnet im neuen Fenster